Landhotel Trogbrücke GbR

Josephone Paul

Ralf Dietmar Thon

Geschäftsführung:

Josephine Paul

Anschrift:

Elbstrasse 6d
39291 Hohenwarthe
Tel 039222 36 17
Fax 039222 95 99 90

Dieses Impressum gilt auch für alle Social Media Auftritte des Landhotel Trogbrücke.

AGB UND ZUSATZKONDITIONEN

ALLGEMEINEN GESCHAEFTSBEDINGUNGEN

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie für die Seminarräume und zur Durchführung von Veranstaltungen für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Ueberlassung sonstiger Räume und Flächen auf dem Hotelgelände. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller / Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.

Vertragsverhältnis

Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung des Hotels für beide Parteien bindend oder, falls dieses aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung. Die Reservierung von Räumen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie eine Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken bedarf der schriftlich Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.

An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Preise

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug der Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr verlangt werden.

Rücktritt und Stornierung

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung von 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.

Übrige Stornierungsbedingungen

Logis (auch Arrangements)

  • bis 2 Tage vor Anreise – kostenfrei
  • bis 1 Tag vor Anreise – 50 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung
  • am Anreisetag – 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung und für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann

In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten. Alle Stornierungen sind ausschließlich schriftlich einzureichen bzw. per E-Mail zu senden.

Haftung

Das Hotel bemüht sich um pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben. Aus dem oben genannten Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels. Sofern dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht.

Besondere Hinweise für Veranstaltungen

Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter steht dann Schadensersatz nicht zu.

Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird eine Servicegebühr berechnet. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten. Der Veranstalter hat dem Hotel die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Konferenz- oder sonstigen Veranstaltung spätestens 7 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächlich entstehende Abweichungen nach unten können in diesen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Garantie ist Basis der Abrechnung. Überschreitungen der Teilnehmer nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis max. 5 % vom Hotel akzeptiert, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei Überschreitungen wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

Stornierungsfristen sind:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung – kostenfrei, wenn das Hotel anderweitig vermieten kann
  • bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung – 25 % des entgangenen Umsatzes, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten
  • bis 7 Tage vor der Veranstaltung – 50 % des entgangenen Umsatzes, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten
  • unter 7 Tagen vor der Veranstaltung – 75 % des entgangenen Umsatzes, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten

Entgangener Umsatz

Entgangener Umsatz bedeutet bei Veranstaltungen der vereinbarte bzw. preiswerteste Menü-/Buffetpreis und bei Tagungen die vereinbarte Tagungspauschale pro Person. Die angefragte Teilnehmerzahl ist hierbei grundlegend für die Rechnung. Vom Hotel für die jeweilige Veranstaltung bereits gebuchte Sonder- bzw. Fremdleistungen, die in Folge der Absage nicht genutzt werden, sind in jedem Fall zu vergüten.

Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigung, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit Zustimmung des Hotels zulässig.

Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadenersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber dem Anspruchsinhaber frei.

Wichtige Hinweise für Familienfeiern / Firmenfeiern / Events aller Art

Wir servieren pro Veranstaltung nur ein einheitliches Menü.

Der Austausch einzelner Speisen ist jederzeit möglich, erfordert jedoch eine neue Kalkulation des Menüs bzw. Buffets.

Unsere Menüs servieren wir ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen und unsere Buffets ab 15 Personen.

Die Bekanntgabe der Menüauswahl muss bis 2 Wochen vor der Veranstaltung stattgefunden haben, damit unser Küchenteam mit der gewohnten Sorgfalt planen kann.

Veranstaltungen, die sich über die Zeit von 2 Uhr morgens ausdehnen, werden je angefangener Stunde mit einem Nachtzuschlag von 50,00 € berechnet.

Der späteste Zeitpunkt einer Veranstaltung ist auf 4 Uhr festgelegt.

Bei Veranstaltungen mit einer musikalischen Umrahmung (DJ, Band etc.) ist der Veranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Musik ab 2 Uhr auf eine zumutbare Lautstärke heruntergeregelt wird.

Allgemeines

Eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung wird von den Parteien unverzüglich durch eine wirksame ersetzt werden, die nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.

Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Vereinbarung und hoffen auf eine Gute Zusammenarbeit.

Ihr Landhotel Trogbrücke Team